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Förderung & Steuern · 5 Min. Lesezeit

Die 0,25-%-Regelung: Elektroauto als Dienstwagen versteuern

Wer einen elektrischen Dienstwagen privat nutzt, versteuert monatlich nur 0,25 % des Bruttolistenpreises statt 1 %. Welche drei Bedingungen dafür erfüllt sein müssen — und was oberhalb von 100.000 € gilt.

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Die drei Bedingungen

  1. Rein elektrisch. Nur batterieelektrische Fahrzeuge fallen unter die 0,25-%-Regelung. Plug-in-Hybride sind ausgenommen; für sie gelten eigene, weniger günstige Regeln.
  2. Bruttolistenpreis bis 100.000 €. Die Grenze wurde zum 1. Juli 2025 von zuvor 70.000 € angehoben.
  3. Anschaffung im Zeitfenster. Das Fahrzeug muss zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2030 angeschafft werden.

Was oberhalb von 100.000 € gilt

Hier wird häufig falsch gerechnet. Liegt der Bruttolistenpreis über 100.000 €, gilt 0,5 % auf den gesamten Bruttolistenpreis — nicht 0,25 % bis zur Grenze und 0,5 % auf den Rest. Es ist keine Staffelung, sondern ein Wechsel des Satzes. Ein Fahrzeug knapp über der Grenze kostet steuerlich deshalb spürbar mehr als eines knapp darunter, und es lohnt sich, die Ausstattungsliste daraufhin anzusehen.

Warum der Bruttolistenpreis zählt und nicht der Kaufpreis

Maßgeblich ist immer der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, also der unverbindliche Listenpreis inklusive Umsatzsteuer und Sonderausstattung. Rabatte, Aktionen und Leasingkonditionen ändern daran nichts. Ein Auto, das im Einkauf deutlich günstiger war, wird trotzdem nach Liste versteuert.

Gerade deshalb kippt die Rechnung bei Sonderausstattung: Ein paar Optionen können den Listenpreis über die 100.000-€-Grenze schieben und den Steuersatz verdoppeln.

Was das konkret bedeutet

Der geldwerte Vorteil ist der Betrag, der Ihrem zu versteuernden Einkommen zugerechnet wird. Bei 0,25 % statt 1 % sinkt dieser Zurechnungsbetrag auf ein Viertel — bei gleichem Fahrzeug und gleicher Nutzung. Dazu kommt bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die Entfernungspauschale, die ebenfalls nur zu einem Viertel angesetzt wird.

Wie viel Sie das netto spart, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Das rechnet Ihre Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung für Ihre Situation aus — pauschale Beträge helfen hier nicht weiter.

Wie lange die Regel gilt

Die Sonderregelung läuft nach aktuellem Stand Ende 2030 aus. Fahrzeuge, die bis dahin angeschafft werden, behalten die günstige Behandlung; was danach kommt, ist offen.

Was oft übersehen wird

Die Dienstwagenregel gilt für Angestellte mit Firmenwagen ebenso wie für Selbstständige, die ein Fahrzeug im Betriebsvermögen auch privat nutzen. Für Unternehmen, die eine Flotte aufbauen, kommen weitere Fragen dazu — welche Finanzierungsform wann passt, steht in Leasingformen im Vergleich und speziell für Firmen unter Gewerbeleasing.

Die staatliche Kaufprämie hilft hier übrigens nicht: Sie ist Privatpersonen vorbehalten. Der gewerbliche Vorteil liegt vollständig auf der Steuerseite.

Kurz eingeordnet

Die Zahlen hier geben den Stand vom August 2026 wieder. Steuerregeln ändern sich; lassen Sie Ihre konkrete Situation von Ihrer Steuerberatung prüfen. EVTrader vermittelt unabhängig und markenneutral und vergleicht Kauf, Finanzierung und Leasing nebeneinander — kostenlos und unverbindlich per WhatsApp.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Dienstwagensteuer für ein Elektroauto?
Bei privater Nutzung werden monatlich 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert — ein Viertel des Satzes für Verbrenner (1 %).
Was gilt bei einem Bruttolistenpreis über 100.000 €?
Dann werden 0,5 % auf den gesamten Bruttolistenpreis angesetzt. Es ist kein gestaffelter Satz, sondern ein Wechsel: entweder 0,25 % auf alles oder 0,5 % auf alles.
Gilt die 0,25-%-Regel auch für Plug-in-Hybride?
Nein. Die Regelung gilt ausschließlich für rein batterieelektrische Fahrzeuge.
Zählt der Kaufpreis oder der Listenpreis?
Immer der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, inklusive Umsatzsteuer und Sonderausstattung. Rabatte und Leasingkonditionen ändern daran nichts.
Wie lange gilt die 0,25-%-Regelung?
Nach aktuellem Stand für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2030 angeschafft werden.
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