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Förderung & Steuern · 4 Min. Lesezeit

Kfz-Steuer für Elektroautos: befreit bis wann genau?

Reine Elektroautos sind in Deutschland von der Kfz-Steuer befreit — aber nicht unbegrenzt. Welche Fristen gelten, wie lange die Befreiung läuft und was danach kommt.

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Die zwei Fristen

Die Steuerbefreiung für rein batterieelektrische Fahrzeuge funktioniert über zwei ineinandergreifende Termine:

  • Das Fahrzeug muss bis zum 31. Dezember 2030 erstzugelassen sein.
  • Die Befreiung gilt dann bis zu zehn Jahre, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035.

Wer 2026 zulässt, fährt also die vollen zehn Jahre steuerfrei. Wer erst 2030 zulässt, kommt auf fünf Jahre, weil der Endtermin 2035 die Laufzeit abschneidet. Je später die Erstzulassung, desto kürzer der Vorteil.

Was nach der Befreiung kommt

Läuft die Befreiung aus, wird das Fahrzeug nach dem Gewicht besteuert — bei Elektroautos gilt dann ein ermäßigter Satz gegenüber Verbrennern. Für ein Auto, das 2026 zugelassen wird, ist das ein Thema für 2036 und für die meisten Halter damit weit hinter dem Verkaufszeitpunkt.

Warum das in einer Kostenrechnung zählt

Die Kfz-Steuer für einen vergleichbaren Verbrenner ist kein einmaliger Posten, sondern läuft jedes Jahr weiter. Über eine typische Haltedauer summiert sie sich zu einem Betrag, der in derselben Größenordnung liegt wie ein Satz Winterreifen. In unserer Kostenübersicht steht sie deshalb als eigene Zeile.

Zusammen mit der THG-Quote, die jedes Jahr Geld einbringt, und der Kaufprämie verschiebt sich die Rechnung stärker, als der Listenpreis vermuten lässt.

Gilt das auch für Plug-in-Hybride?

Nein. Die Befreiung gilt ausschließlich für rein batterieelektrische Fahrzeuge. Plug-in-Hybride werden normal nach Hubraum und CO₂-Ausstoß besteuert, wobei der niedrigere CO₂-Wert den Satz drückt.

Und bei einem gebrauchten Elektroauto?

Die Befreiung hängt am Fahrzeug, nicht am Halter. Kaufen Sie ein Elektroauto gebraucht, läuft die verbleibende Befreiungsdauer weiter — sie wird also nicht neu gestartet, geht aber auch nicht verloren. Bei einem drei Jahre alten Fahrzeug bleiben typischerweise noch sieben Jahre übrig. Worauf Sie beim Gebrauchtkauf sonst achten sollten, steht in unserem Ratgeber zu gebrauchten E-Autos.

Kurz eingeordnet

Die Angaben geben den Stand vom August 2026 wieder. Steuerliche Regelungen ändern sich; für Ihre konkrete Situation ist die Steuerberatung oder das zuständige Hauptzollamt die verbindliche Quelle.

Häufige Fragen

Wie lange sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?
Bis zu zehn Jahre ab Erstzulassung, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Voraussetzung ist eine Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030.
Was passiert, wenn ich erst 2030 zulasse?
Dann läuft die Befreiung nur noch bis Ende 2035, also rund fünf statt zehn Jahre. Der Endtermin 2035 schneidet die Laufzeit ab.
Gilt die Befreiung auch für Plug-in-Hybride?
Nein, ausschließlich für rein batterieelektrische Fahrzeuge. Plug-in-Hybride werden nach Hubraum und CO₂-Ausstoß besteuert.
Bleibt die Befreiung beim Gebrauchtkauf erhalten?
Ja. Die Befreiung hängt am Fahrzeug, nicht am Halter. Die verbleibende Dauer läuft beim neuen Halter weiter, wird aber nicht neu gestartet.
Was zahle ich nach Ablauf der Befreiung?
Dann wird nach Gewicht besteuert, für Elektroautos zu einem ermäßigten Satz gegenüber Verbrennern.
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