Steuerliche Eckdaten für Elektroautos in Deutschland (2026)
Vor allem als Dienstwagen bleibt das Elektroauto in Deutschland steuerlich attraktiv. Hier die wichtigsten gesicherten Zahlen für 2026, kompakt und mit Quellenangabe.
Dienstwagen: die 0,25-%-Regelung
Wird ein reines Elektroauto als Dienstwagen auch privat genutzt, wird der geldwerte Vorteil mit nur 0,25% des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert — statt 1% wie bei Verbrennern. Das ist der zentrale Steuervorteil für elektrische Firmenwagen.
Bruttolistenpreis-Grenze
Die 0,25-%-Regel gilt bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 € (seit dem 1. Juli 2025 angehoben von zuvor 70.000 €). Liegt der Listenpreis darüber, wird der über der Grenze liegende Anteil mit 0,5% angesetzt.
Umweltbonus
Die staatliche Kaufprämie Umweltbonus wurde Ende 2023 abgeschafft (Antragsstopp am 17. Dezember 2023). Für Neukäufe gibt es diese Förderung nicht mehr; etwaige Nachfolgeprogramme sollten direkt bei der zuständigen Stelle geprüft werden.
Mehrwertsteuer
Auf Elektroautos gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19% — eine spezielle MwSt.-Ermäßigung für E-Autos gibt es nicht.
Quellen
ADAC; Bundesministerium der Finanzen (BMF); Finanztip. Zuletzt geprüft: Juni 2026.
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