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Förderung & Steuern · 4 Min. Lesezeit

Steuerliche Eckdaten für Elektroautos in Deutschland (2026)

Vor allem als Dienstwagen bleibt das Elektroauto in Deutschland steuerlich attraktiv. Hier die wichtigsten gesicherten Zahlen für 2026, kompakt und mit Quellenangabe.

Dienstwagen: die 0,25-%-Regelung

Wird ein reines Elektroauto als Dienstwagen auch privat genutzt, wird der geldwerte Vorteil mit nur 0,25% des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert — statt 1% wie bei Verbrennern. Das ist der zentrale Steuervorteil für elektrische Firmenwagen.

Bruttolistenpreis-Grenze

Die 0,25-%-Regel gilt bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 € (seit dem 1. Juli 2025 angehoben von zuvor 70.000 €). Liegt der Listenpreis darüber, wird der über der Grenze liegende Anteil mit 0,5% angesetzt.

Umweltbonus

Die staatliche Kaufprämie Umweltbonus wurde Ende 2023 abgeschafft (Antragsstopp am 17. Dezember 2023). Für Neukäufe gibt es diese Förderung nicht mehr; etwaige Nachfolgeprogramme sollten direkt bei der zuständigen Stelle geprüft werden.

Mehrwertsteuer

Auf Elektroautos gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19% — eine spezielle MwSt.-Ermäßigung für E-Autos gibt es nicht.

Quellen

ADAC; Bundesministerium der Finanzen (BMF); Finanztip. Zuletzt geprüft: Juni 2026.

Steuerregeln ändern sich jährlich und hängen von Ihrer persönlichen Situation ab. Möchten Sie wissen, was das für Sie bedeutet? Wir rechnen es kostenlos und unverbindlich für Sie aus – per WhatsApp.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Dienstwagensteuer für ein Elektroauto 2026?
Bei privater Nutzung werden monatlich 0,25% des Bruttolistenpreises versteuert — ein Viertel des Satzes für Verbrenner (1%).
Bis zu welchem Listenpreis gilt die 0,25-%-Regel?
Bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 € (seit 1. Juli 2025). Für den darüber liegenden Anteil gilt 0,5%.
Gibt es 2026 noch den Umweltbonus?
Nein. Der Umweltbonus wurde Ende 2023 abgeschafft. Prüfen Sie aktuelle Nachfolgeprogramme direkt bei der zuständigen Förderstelle.
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