Steuerliche Eckdaten für Elektroautos in Deutschland (2026)
Die wichtigsten gesicherten Steuerzahlen für Elektroautos in Deutschland 2026: Dienstwagen-0,25%-Regel, Bruttolistenpreis-Grenze, Umweltbonus und Mehrwertsteuer — mit Quellen.
Angebot per WhatsAppDienstwagen: die 0,25-%-Regelung
Wird ein reines Elektroauto als Dienstwagen auch privat genutzt, wird der geldwerte Vorteil mit nur 0,25% des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert — statt 1% wie bei Verbrennern. Das ist der zentrale Steuervorteil für elektrische Firmenwagen.
Bruttolistenpreis-Grenze
Die 0,25-%-Regel gilt bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 € (seit dem 1. Juli 2025 angehoben von zuvor 70.000 €). Liegt der Listenpreis darüber, werden 0,5 % auf den gesamten Bruttolistenpreis angesetzt — es ist ein Wechsel des Satzes, keine Staffelung.
Umweltbonus
Die staatliche Kaufprämie Umweltbonus wurde Ende 2023 abgeschafft (Antragsstopp am 17. Dezember 2023). Für Neukäufe gibt es diese Förderung nicht mehr; etwaige Nachfolgeprogramme sollten direkt bei der zuständigen Stelle geprüft werden.
Mehrwertsteuer
Auf Elektroautos gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19% — eine spezielle MwSt.-Ermäßigung für E-Autos gibt es nicht.
Quellen
ADAC; Bundesministerium der Finanzen (BMF); Finanztip. Zuletzt geprüft: Juni 2026.
Steuerregeln ändern sich jährlich und hängen von Ihrer persönlichen Situation ab. Möchten Sie wissen, was das für Sie bedeutet? Wir rechnen es kostenlos und unverbindlich für Sie aus – per WhatsApp.
Neue Kaufprämie seit Mai 2026
Seit dem 19. Mai 2026 gibt es wieder eine staatliche Kaufprämie, diesmal nach Einkommen gestaffelt: 3.000 € Basisförderung, bis zu 2.000 € Einkommensbonus und 500 € je Kind für maximal zwei Kinder — zusammen höchstens 6.000 €. Sie gilt nur für Privatpersonen. Details in unserem Beitrag E-Auto-Förderung 2026.