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Förderung & Steuern · 4 Min. Lesezeit

Steuerliche Eckdaten für Elektroautos in Deutschland (2026)

Dienstwagen: die 0,25-%-Regelung

Wird ein reines Elektroauto als Dienstwagen auch privat genutzt, wird der geldwerte Vorteil mit nur 0,25% des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert — statt 1% wie bei Verbrennern. Das ist der zentrale Steuervorteil für elektrische Firmenwagen.

Bruttolistenpreis-Grenze

Die 0,25-%-Regel gilt bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 € (seit dem 1. Juli 2025 angehoben von zuvor 70.000 €). Liegt der Listenpreis darüber, wird der über der Grenze liegende Anteil mit 0,5% angesetzt.

Umweltbonus

Die staatliche Kaufprämie Umweltbonus wurde Ende 2023 abgeschafft (Antragsstopp am 17. Dezember 2023). Für Neukäufe gibt es diese Förderung nicht mehr; etwaige Nachfolgeprogramme sollten direkt bei der zuständigen Stelle geprüft werden.

Mehrwertsteuer

Auf Elektroautos gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19% — eine spezielle MwSt.-Ermäßigung für E-Autos gibt es nicht.

Quellen

ADAC; Bundesministerium der Finanzen (BMF); Finanztip. Zuletzt geprüft: Juni 2026.

Steuerregeln ändern sich jährlich und hängen von Ihrer persönlichen Situation ab. Möchten Sie wissen, was das für Sie bedeutet? Wir rechnen es kostenlos und unverbindlich für Sie aus – per WhatsApp.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Dienstwagensteuer für ein Elektroauto 2026?
Bei privater Nutzung werden monatlich 0,25% des Bruttolistenpreises versteuert — ein Viertel des Satzes für Verbrenner (1%).
Bis zu welchem Listenpreis gilt die 0,25-%-Regel?
Bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 € (seit 1. Juli 2025). Für den darüber liegenden Anteil gilt 0,5%.
Gibt es 2026 noch den Umweltbonus?
Nein. Der Umweltbonus wurde Ende 2023 abgeschafft. Prüfen Sie aktuelle Nachfolgeprogramme direkt bei der zuständigen Förderstelle.
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