EU ersetzt Zölle auf chinesische E-Autos durch Mindestpreis-Mechanismus
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Am 12. Januar 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission Leitlinien, um die Strafzölle auf in China gefertigte E-Autos durch ein System von Mindestpreis-Verpflichtungen zu ersetzen.
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 12. Januar 2026 ein Leitliniendokument, das chinesischen Autobauern erlaubt, Preisverpflichtungen als Alternative zu den im Oktober 2024 verhängten Importzöllen einzureichen. Diese Zölle reichten je nach Hersteller von 7,8% bis 35,3% und kamen zum üblichen Importzoll von 10% hinzu, eingeführt, um das entgegenzuwirken, was Brüssel als unfaire chinesische Subventionen ansah. Im Rahmen des neuen Mechanismus würden chinesische Hersteller von den Zusatzzöllen befreit, wenn sie sich verpflichten, batterieelektrische Autos in der EU nicht unter einem definierten Mindestimportpreis zu verkaufen. Die Leitlinie behandelt auch Vertriebskanäle, Regeln zur Kreuzkompensation und künftige Investitionszusagen in Europa. Analysten weisen darauf hin, dass die meisten chinesischen EVs bereits über der erwarteten Untergrenze angeboten werden, sodass das System die aktuelle Preisgestaltung eher formalisieren als Erhöhungen erzwingen würde. Ein wesentlicher Unterschied zum Zollregime ist, dass die Hersteller die Marge zwischen ihrem Listenpreis und dem vereinbarten Mindestpreis behalten könnten, statt Zölle an die EU zu zahlen. Der Schritt markiert einen Ansatz zur Deeskalation des Handelsstreits zwischen Brüssel und Peking.